Die Landesregierung NRW hat am 27. Mai eine neue Version der Corona-Schutzverordnung erlassen, welche unter anderem für den Amateurfußball ab dem 30. Mai folgende Erleichterungen vorsieht:

Grundsätzlich bleibt der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb untersagt. Der bereits erlaubte kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb ist unter geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern weiterhin möglich.

Im Freien ist unter Einhaltung dieser Vorkehrungen ab dem 30. Mai auch der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb für Personen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, ohne Mindestabstand zulässig. Daraus ergibt sich für den Amateurfußball die Vorgabe, dass eine Gruppe von höchstens zehn Personen den nicht-kontaktfreien Fußball ausüben darf.

Zudem ist auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer unter Auflagen wieder gestattet.

Wettbewerbe im Freien sind im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportanlagen auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts, das vor Durchführung der Wettbewerbe der zuständigen Gesundheitsbehörde vorgelegt werden muss, ab dem 30. Mai wieder zulässig. Auch hier gilt, dass Wettbewerbe (also auch Freundschaftsspiele) nur von den oben genannten Personen durchgeführt werden dürfen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen.

Ein Fußballspiel mit voller Mannschaftsstärke (11 gegen 11 oder 7 gegen 7) bleibt weiterhin untersagt, denn es gilt die maximale Zahl von zehn beteiligten Personen. Zudem fallen Freundschaftsspiele unter den Wettbewerb und dürfen deshalb nur nach Vorlage und Genehmigung des besonderen Hygienekonzeptes bei den zuständigen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen, dass dies nur für den Seniorenfußball der TuS gilt.

Rocco Bartsch - Geschäftsführer Fußball

Der Vereinsvorsitzende Dr. Peter Schweikert-Wehner hat am 22. Mai die Seniorenfußballer der TuS sowie das Trainerteam und den Seniorenvorstand in die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln rund um das Corona-Virus eingewiesen.
Durch diese kleine aber sehr wichtige Schulung vor Ort ist es nun möglich, dass die Bezirksligamannschaft mit dem dosierten Trainingsbetrieb starten kann. 

Mit der sehr knappen Mehrheit von 50,14% votierten die FVM-Vereine für die Fortsetzung der laufenden Saison 2019/2020 ab frühestens 1. September diesen Jahres. An der durch den Fußballverband Mittelrhein durchgeführten und auf drei Tage ausgelegten Abstimmungen nahmen 696 der knapp 1.100 Vereine aus dem Verbandsgebiet teil. Das knappe Ergebnis wird der Verband nun analysieren und in naher Zukunft wieder auf die Vereine zugehen.

Hiermit teilen wir Euch liebe Fußballfreunde die am 13.03.2020 um 11:45 Uhr erschienene Pressemitteilung des Fu0ßballverbands Mittelrhein mit:

Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene im Fußball-Verband Mittelrhein ruht ab sofort zunächst bis 17. April.

Der FVM hat am heutigen Freitag den kompletten Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene ab sofort zunächst bis Freitag, 17. April 2020, abgesagt. Damit reagiert der FVM auf die aktuellen Auswirkungen des Coronavirus.

Die Absage gilt für den gesamten Spielbetrieb im Bereich der Frauen, Herren und Juniorinnen und Junioren. Dies umfasst Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Turniere, Spielfeste sowie Spiele der Futsal-Mittelrheinliga, der FVM-Liga inklusiv und des Ü-Freizeitfußballs. Auch alle Freundschaftsspiele sowie Genehmigungen von Turnieren sind hiervon betroffen. Bereits erteilte Genehmigungen werden widerrufen und sind ab sofort nicht mehr gültig. Über die Fortführung des Trainingsbetriebes entscheiden ausschließlich die Vereine in eigener Verantwortung.

„Wir haben die Entwicklung in den letzten Wochen intensiv beobachtet und standen in regelmäßigem Austausch mit den Behörden. Wir tragen alle Verantwortung dafür, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Dieser Verantwortung möchten wir mit dieser drastischen Maßnahme Rechnung tragen“, erklärt FVM-Präsident Bernd Neuendorf.

„Wir werden die Entwicklung weiter genau beobachten, täglich neu bewerten und frühzeitig entscheiden, inwieweit wir den Spielbetrieb nach dem 17. April wieder aufnehmen können“, erklärt Dirk Brennecke, FVM-Geschäftsführer und

Leiter der FVM-Koordinierungsgruppe. „Alle Vereine erhalten dazu frühzeitig alle Informationen.“ Dazu gehört auch die Terminierung der Nachholspieltage.

 

 

Quelle: FVM.de

 

Wir wünschen an dieser Stelle allen Sportsfreunden ein gutes neues Jahr und hoffen, dass wir mit positiven Nachrichten aus unserem Verein unseren Anteil dazu beitragen können.
 
Hier kommt der vorläufige Winterfahrplan unserer Bezirksligamannschaft:
 
27.01.20 um 19 Uhr Trainingsauftakt in Mechernich
09.02.20 um 13 Uhr Testspiel gegen Sportgemeinschaft 92
16.02.20 um 15 Uhr Testspiel bei VfVuJ Winden
19.02.20 um 19.30 Uhr Testspiel beim TSV Feytal
26.02.20 um 19.30 Uhr Testspiel beim BC Bliesheim
01.03.20 um 15 Uhr Rückrundenauftakt beim SV Sötenich
 
Alle Termine sind unter Vorbehalt. Änderungen können kurzfristig erfolgen, werden aber hier rechtzeitig verkündet.
 
#AllesfürdieTuS

Die TuS Mechernich ist erneut auf der Suche nach Menschen ab 14 Jahren die sich für den Verein als Schiedsrichter zur Verfügung stellen.
Dazu bietet sich u.a. die Neuausbildung zum Unparteiischen an. Der nächste Lehrgang findet noch in diesem Jahr am 14. und 15. sowie 22. September statt.
Die TuS unterstützt das Ganze mit der Finanzierung der Erstausstattung und würde sich über Interessenten freuen.

Bitte meldet Euch und werdet Teil der Schiedsrichtergilde im Fußballkreis. 

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   
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