Mit Stand vom 15.03.2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass alle Sportveranstaltungen bis zum Ende der Osterferien, also bis einschließlich 19. April 2020 untersagt sind. Weitere Informationen, wie es gerade im Fußballsport weitergeht, sollen in den nächsten Tagen folgen.

Die ersten vier Erscheinungstermine sind jetzt bekannt und wir bitten alle Abteilungen um rege Mitarbeit. Nur mit Inhalten aus unserem Verein ist die Attraktivität des Heft weiter gewährleistet.
Bitte macht Euch Gedanken und reicht Eure Berichte und Fotos über die Abteilungsleiter ein.

Erscheinungstermine TuS-Echo 2020 - Ausgaben 01 bis 04/2020


Ausgabe 01/2020 erscheint am Samstag, 14.03.2020

Termin für Berichte: Mo, 09.03.2020

Ausgabe 02/2020 erscheint am Samstag, 18.04.2020

Termin für Berichte: Mo, 13.04.2020

Ausgabe 03/2020 erscheint am Samstag, 16.05.2020

Termin für Berichte: Mo, 11.05.2020

Ausgabe 04/2020 erscheint am Samstag, 27.06.2020

Termin für Berichte: Mo, 22.06.2020

 

  

Einladung zur Mitgliederversammlung TuS Mechernich 1897 e.V. am 10.05.2019 ab 19 Uhr im TuS Keller (Im Sande 7b, 53894 Mechernich).

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Eröffnung der Versammlung und Ernennung des Protokollführers
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  5. Genehmigung der Tagesordnung
  6. Bericht des Vorstands für die abgelaufene Amtsperiode
  7. Finanzbericht des Kassierers
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Wahl eines Versammlungsleiters gem. Wahlordnung
  10. Entlastung des Vorstands
  11. Wahlen:
    1. Vorsitzender
    2. Vorsitzender
    3. Geschäftsführer
    4. Kassierer
    5. Schriftführer
    6. Beisitzer
    7. Kassenprüfer

Wahlberechtigt sind alle TuS Mitglieder mit vollendetem 18. Lebensjahr.

Wahlvorschläge können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung


der TuS Mechernich 1897 e.V. am 17.09.2018 um 19 Uhr im TuS Keller, Im Sande 7b, 53894 Mechernich.

Grund für die außerordentliche Mitgliederversammlung ist eine beabsichtigte Änderung der Vereinssatzung. Im Folgenden soll ein zusätzlicher Paragraph (§21a) in die Satzung aufgenommen werden, der dafür sorgt, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins sichergestellt bleibt.

§ 21 a Zahlung von Ordnungsgeldern, Strafen und (Verfahrens-)Kosten

 1)  Wenn im Sport- und Spielbetrieb Verbandsstrafen, Ordnungsmaßnahmen oder (Verfahrens-)Kosten (Maßnahmen) gegen den Verein verhängt werden, die ein Mitglied durch sein Verhalten zu verantworten hat, ist die Abteilung, der das Mitglied angehört, verpflichtet, die verhängten Maßnahmen selbst zu tragen.

2)  Sind die Maßnahmen durch ein Mitglied des Vereins (z.B. Sportler, Trainer) verursacht worden, ist dieses verpflichtet, die Maßnahmen des Verbandes in voller Höhe zu tragen und den Verein im Innenverhältnis freizustellen.

3)  Maßnahmen eines Verbandes gegen den Verein werden gegenüber dem verursachenden Mitglied, sofern erforderlich, gerichtlich geltend gemacht, sofern das Mitglied dem Verein nicht seine Vermögenslosigkeit glaubhaft macht.

Hier geht es zur derzeit gültigen Vereinssatzung


Mit sportlichen Grüßen

Björn Manske

   
© TuS Mechernich 1897 e.V.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.