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Kategorie: News vom Verein
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Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung


der TuS Mechernich 1897 e.V. am 17.09.2018 um 19 Uhr im TuS Keller, Im Sande 7b, 53894 Mechernich.

Grund für die außerordentliche Mitgliederversammlung ist eine beabsichtigte Änderung der Vereinssatzung. Im Folgenden soll ein zusätzlicher Paragraph (§21a) in die Satzung aufgenommen werden, der dafür sorgt, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins sichergestellt bleibt.

§ 21 a Zahlung von Ordnungsgeldern, Strafen und (Verfahrens-)Kosten

 1)  Wenn im Sport- und Spielbetrieb Verbandsstrafen, Ordnungsmaßnahmen oder (Verfahrens-)Kosten (Maßnahmen) gegen den Verein verhängt werden, die ein Mitglied durch sein Verhalten zu verantworten hat, ist die Abteilung, der das Mitglied angehört, verpflichtet, die verhängten Maßnahmen selbst zu tragen.

2)  Sind die Maßnahmen durch ein Mitglied des Vereins (z.B. Sportler, Trainer) verursacht worden, ist dieses verpflichtet, die Maßnahmen des Verbandes in voller Höhe zu tragen und den Verein im Innenverhältnis freizustellen.

3)  Maßnahmen eines Verbandes gegen den Verein werden gegenüber dem verursachenden Mitglied, sofern erforderlich, gerichtlich geltend gemacht, sofern das Mitglied dem Verein nicht seine Vermögenslosigkeit glaubhaft macht.

Hier geht es zur derzeit gültigen Vereinssatzung


Mit sportlichen Grüßen

Björn Manske